Bau- Sachverständiger

Danke, dass Sie sich für mein umfangreiches Leistungsportfolio interessieren. Neutralität, Integrität und Unabhängigkeit meines Sachverständigenbüros bildet die Grundlage für eine faire und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Auf den folgenden Seiten biete ich Ihnen einen Überblick über all meine Fachgebiete und Kompetenzen als Gutachter und Bausachverständiger an.

Ich freue mich, wenn Sie von meinem Fachwissen und Expertise profitieren. Setzen Sie sich einfach mit mir in Verbindung. Ich stehe Ihnen für persönliche Gespräche und individuelle Beratungen gerne zur Verfügung.

“Kleine geschichtliche Entwicklung”

Der Bedarf an Sachverstand ist so alt wie die Menschheit. Nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit reichen die Wurzeln zurück bis in die Urzeit.

In den Ordensregeln der Gilden und Zünfte im Mittelalter lagen Beratung und Sachverständigenleistungen noch kaum trennbar nahe beieinander.

Sich des Sachverstandes anderer zu bedienen findet immer häufiger und dann statt, wenn man alleine nicht weiterkommt und die oft auch praktische Hilfe von außen zum Ziel führt.

So gesehen sind wir alle auf eine Art Sachkundige und Unkundige zugleich.

Qualitätskontrollen bei Kaufleuten und Handwerkern kamen nach den Statuten der Gilden und Zünfte einer Saverständigenleistung heutiger Vorstellung schon sehr nahe, wenn sie ihr nicht schon im Geiste nach schon voll entsprochen haben.

Seit der beginnenden Industrialisierung vor gut 200 Jahren nahm das Sachverständigenwesen stetig an Aufschwung und Bedeutung zu.

Das Preußische Allgemeine Landrecht (ALR) von 1794 war das erste ausführliche Gesetzeswerk, welches in § 2269 unter dem Kapitel Feuerversicherung das Sachverständigenverfahren regelte. Das Sachverständigenverfahren ist ein Schiedsgutachterverfahren. Es existiert noch heute in verschiedenen Versicherungsbedingungen.

Die Schadenberechnung nach einem Feuer mußte nach dem ALR, wenn beide Teile darüber einig waren, von beiden Sachkundigen oder Dispatcheurs nach den ihnen vorzulegenden wichtig befundenen Briefschaften und Beweismitteln ausgeführt werden.

Brandschutzbeauftragter

Der Brandschutzbeauftragte hat den für den Brandschutz Verantwortlichen eines Betriebes (Arbeitgeber/Unternehmer, Betriebsleiter, Behördenleiter) in allen Fragen des Brandschutzes zu beraten und zu unterstützen. Er ist der zentrale Ansprechpartner in allen Fragen des vorbeugenden und abwehrenden betrieblichen Brandschutzes.

Brand- und Explosionsschutz ist in einem Betrieb nur dann effektiv, wenn die baulichen, technischen, organisatorischen und personellen Brandschutzmaßnahmen aufeinander abgestimmt sind. Eine der wichtigsten betrieblichen Maßnahmen ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten, wenn dieser nicht ohnehin durch Behörden, Versicherer oder auf Grundlage einer Sonderbauvorschrift gefordert wird.

Der Brandschutzbeauftragte ist Teil des betrieblich-organisatorischen Brandschutzes. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Prävention.

Brandschutzbeauftragte können grundsätzlich in jedem Betrieb oder jeder Einrichtung beauftragt werden.

Der Brandschutzbeauftragte kann extern beauftragt werden. Dabei sind einige Grundregeln einzuhalten. Bei der Beauftragung eines nicht dem Betrieb zugehörigen „externen Brandschutzbeauftragten“ ist die Einbindung in die interne Sicherheitsorganisation sicherzustellen.

Er ist vom Unternehmer schriftlich zu bestellen und benötigt für die Ausübung seiner Tätigkeit eine spezielle Ausbildung. Die Unternehmerpflichten und Aufgaben in Bezug auf den betrieblichen Brandschutz können auch durch einen extern bestellten Brandschutzbeauftragten erfüllt werden.

Sollten Sie für Ihr Unternehmen einen Brandschutzbeauftragten benötigen, aber keinen eigenen ausgebildeten Mitarbeiter hierfür haben, übernehme ich diese Aufgabe als externer Brandschutzbeauftragter gerne für Sie.

Abel Karsten