Die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten

In der Brandschutzorganisation eines Unternehmens nimmt der Brandschutzbeauftragte eine besondere Stellung ein. Der Brandschutzbeauftragte ist für alle Beteiligten im Unternehmen die Ansprechperson für alle Fragen und Belange des Brandschutzes im Betrieb. Er unterstützt und berät den Unternehmer bzw. den Arbeitgeber in allen drei Arten des Brandschutzes (vorbeugenden, abwehrenden sowie organisatorischen) und auch im Angelegenheiten von Notfällen und Katastrophen. Diese Aufgaben sind die allgemeinen und übergreifenden Tätigkeiten des Brandschutzbeauftragten. Seine Pflichten und Aufgaben lassen sich jedoch noch weiter konkretisieren.

Zuständigkeiten und Aufgaben in der Bestellung festlegen

Die Zuständigen und die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten sind durch den Unternehmer bzw. den Arbeitgeber in der schriftlichen Bestellung explizit festzulegen. Je konkreter dies erfolgt, umso einfacher und effizienter erfolgt später die Aufgabenerfüllung. Eine konkrete Aufgabe des Brandschutzbeauftragten ist es in der Regel, die Brandschutzordnung, falls erforderlich, zu erstellen und zu aktualisieren. Ebenfalls als Basisaufgabe kann das Mitwirken des Brandschutzbeauftragten bei der Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung gesehen werden. Der Brandschutzbeauftragte wirkt bei der allgemeinen Ermittlung und Bewertung von Gefahren mit, die durch Brände und Explosionen bei dem Unternehmen auftreten könnten.

Mitwirkung des Brandschutzbeauftragten

Darüber hinaus kann der Brandschutzbeauftragte, sofern es vom Unternehmer gewollt und beauftragt ist, beratend beim Einsatz von brennbaren Arbeitsstoffen und bei feuergefährlichen Verfahren fungieren. Der Brandschutzbeauftragte ist regelmäßig damit beschäftigt, Betriebsanweisungen zum Thema Brandschutz zu verfassen bzw. bei der Ausarbeitung anderer Betriebsanweisungen, soweit sie auch mit dem Brandschutz in Berührung kommen, mitzuwirken. Alle baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen im Unternehmen sind, soweit der Brandschutz betroffen ist, mit dem Brandschutzbeauftragten zu besprechen bzw. ist er zu beteiligen. Sind für das Unternehmen Anordnungen des Versicherers oder von Behörden brandschutztechnischer Art zu befolgen, ist der Brandschutzbeauftragte zu deren Überwachung und Durchführung gefordert.

Einhaltung von Brandschutzbestimmungen

Eine zentrale Aufgabe des Brandschutzbeauftragten ist darauf zu achten, dass die Brandschutzbestimmungen eingehalten werden. Dies gilt insbesondere bei baulichen Veränderungen im Unternehmen. Der Brandschutzbeauftragte berät den Unternehmer bzw. dessen Beauftragten bei der Anschaffung von Einrichtungen zu Löschen und bei der Wahl der Feuerlöschmittel. Der Brandschutzbeauftragte erstellt in der Regel auch das Brandschutzkonzept für das Unternehmen und setzt es in die Praxis um. Der Brandschutzbeauftragte kontrolliert regelmäßig, ob alle Feuerwehrpläne, Rettungs- und Fluchtpläne, Alarmpläne und andere Notfallpläne aktuell sind. Der Brandschutzbeauftragte plant regelmäßige Übungen zur Räumung des Gebäudes.

Teilnahme an behördlichen Brandschauen

Der Brandschutzbeauftragte nimmt darüber hinaus an den behördlichen Brandschauen der Gebäude teil. In regelmäßigen Abständen begeht der Brandschutzbeauftragte die Arbeitsplätze in dem Unternehmen. Er stellt Mängel und Fehler fest und meldet diese, soweit er sie nicht selbst beheben kann, an den Unternehmer. Er schlägt Maßnahmen vor, die Mängel zu beseitigen und überwacht deren Beseitigung. Ein wichtiger Punkt ist die Unterstützung der Führungskräfte bei der erstmaligen und regelmäßigen Brandschutzunterweisung. Sind im Unternehmen Beschäftigte vorhanden, die besondere Aufgaben in einem Brandfall zu erledigen haben, unterstützt der Brandschutzbeauftragte sie bei ihrer Aus- und Fortbildung. Der Brandschutzbeauftragte prüft die Lagerung und Aufbewahrung von Gasen und Flüssigkeiten und anderen Materialien, die brennbar sind. Er kontrolliert regelmäßig die Kennzeichen der Einrichtungen zum Brandschutz und der Rettungs- und Fluchtwege, deren Benutzbarkeit er ebenfalls überwacht. Brandschutzeinrichtungen müssen regelmäßig kontrolliert, geprüft und gewartet werden. Auch diese Aufgabe kann zum Katalog des Brandschutzbeauftragten gezählt werden. Dieser Katalog kann naturgemäß nicht abschließend sein. Die Anzahl und der Umfang der Aufgaben ergibt auch schnell die Frage nach der Bemessung seiner Arbeitszeit. Einen Anhaltspunkt liefert dazu der Anhang 2 zu der VdS 3111:2015 (02).

Brandschutzbeauftragter für Hamburg mit jahrelanger Erfahrung

Als Brandschutz Beauftragter nehmen wir in der Organisation des Brandschutzes in einem Betrieb eine Sonderstellung ein. Karsten Abel ist Ihre Ansprechperson für sämtliche Fragen, die sich um den Brandschutz im Unternehmen drehen. Der Beauftragter für Brandschutz unterstützt Ihr Unternehmen dabei, die drei Säulen des Brandschutzes gut zu planen und für den Ernstfall vorbereitet zu sein. Die drei Brandschutzarten sind Vorbeugung, Abwehr und Organisation. Als Brandschutzbeauftragter in Hamburg ist er auch für Ihre Fragen zum Vorgehen bei Katastrophen und Notfällen da.

Ihre Bestellung eines Brandschutzbeauftragten

Ich übernehme als Beauftragter für Brandschutz individuell Aufgaben für Sie. In der schriftlichen Bestellung halten Sie fest, welche Aufgaben Sie an den Brandschutzbeauftragten übergeben möchten. Sämtliche Tätigkeiten werden explizit fixiert, um größtmögliche Klarheit zu gewährleisten. Als Ihr Brandschutz Beauftragter setze ich auf hohe Effizienz und Zuverlässigkeit. Zu den Aufgabengebieten gehören in der Regel die Erstellung und Aktualisierung der betrieblichen Brandschutzordnung. Darüber hinaus kann die Mitwirkung bei der Ausformulierung oder Erneuerung der Gefährdungsbeurteilung für betriebliche Anlagen eine Basisaufgabe sein. Als Brandschutz Beauftragter bin ich Ihr Ansprechpartner für die allgemeine Ermittlung von Gefahren, die dem Unternehmen bei Bränden oder Explosionen drohen können, und deren Bewertung.

Beauftragter für Brandschutz – weitere Aufgaben

Die Aufgabengebiete, die ich für Sie übernehmen, halten wir in einer individuellen Vereinbarung fest. Ich stehe Ihnen als Beauftragter für Brandschutz gerne für Beratungen etwa beim Einsatz von brennbaren Stoffen im Arbeitsablauf sowie bei Verfahren zur Verfügung, die feuergefährlich sein können. Als Brandschutz Beauftragter arbeite ich regelmäßig Betriebsanweisungen aus, die mit Brandschutz zu tun haben. Ich bin Ihr Ansprechpartner für alle technischen, organisatorischen und baulichen Maßnahmen, wenn diese mit Brandschutz in Verbindung stehen. Ihr Brandschutzbeauftragter für Hamburg überprüft, ob es Anordnungen Ihrer Versicherung oder durch Behörden gibt, die in Sachen Brandschutztechnik zu erfüllen sind. Ich übernehme die Durchführung und Überwachung in enger Absprache mit Ihnen.

Brandschutzbestimmungen effizient einhalten

Ich bin als Brandschutzbeauftragter für Hamburg Ihre Partner, wenn es darum geht, die Einhaltung von Brandschutzbestimmungen sicherzustellen. Diese Bestimmungen betreffen vor allem bauliche Veränderungen im Betrieb. Ich berate Sie bei Anschaffungen von Geräten und Anlagen für das Löschen von Bränden sowie zur Wahl der optimalen Feuerlöschmittel. Auf Wunsch erstelle ich das Brandschutzkonzept und sorge für dessen Umsetzung in der Praxis. Als Brandschutz Beauftragter kontrolliere ich Feuerwehrpläne, Flucht- und Rettungskonzepte sowie Notfall- und Alarmpläne regelmäßig. Zu meinen Aufgaben gehört die Planung von Übungen zur Gebäuderäumung.

Beauftragter für Brandschutz bei behördlichen Brandschauen

Als Ihr Brandschutzbeauftragter für Hamburg nehme ich an behördlichen Brandschauen teil. Diese Begehungen erfolgen in regelmäßigen Abständen. Werden an Arbeitsplätzen Mängel festgestellt, erfolgt eine Meldung an Ihr Unternehmen. Ich schlage Möglichkeiten einer Behebung vor und überwache deren Umsetzung. Ihr Brandschutz Beauftragter unterstützt Führungskräfte bei Brandschutzunterweisungen sowie bei der Aus- und Weiterbildung von Personen, die im Brandfall spezielle Aufgaben erledigen müssen. Ich prüfe die Lagerung von brennbaren Materialien wie Flüssigkeiten und Gasen und kontrolliere Kennzeichnungen von Brandschutzeinrichtungen, von Flucht- und Rettungswegen. Ihr Beauftragter für Brandschutz überwacht die Benutzbarkeit von Fluchtwegen. Zu meinen Aufgaben gehört es, Brandschutzeinrichtungen regelmäßig zu prüfen, zu warten und zu kontrollieren.
Welche Aufgaben ich konkret für Ihr Unternehmen übernehmen kann, legt der detaillierte Katalog des Brandschutzbeauftragten fest. Ich biete Ihnen ein umfangreiches Leistungsspektrum in Fragen zum Brandschutz.
Für Ihre Fragen zu meinen Leistungen als Brandschutzbeauftragter für Hamburg bin ich gerne persönlich da.

Rufen Sie mich an und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin, ich freue mich, für Sie tätig zu werden!

📞: 0151 65 52 20 11