Der Zeitliche Galgen für Bauherren
Warum Baurechtsverfahren oft lange dauern
Wenn das Gericht einen vereidigten Sachverständigen einschaltet, dauern Baurechtsverfahren mindestens ein Jahr, sagt Sebastian Brommann, Baurichter am Landgericht Kiel. Oft seien Gutachter nötig, damit Richter Statik, Bauphysik und Bauchemie beurteilen können. An vielen Gerichten gebe es keine Baurechtskammern mit spezialisierten Richtern.
Kläger und Beklagte haben die Möglichkeit, einzelne Punkte im Gutachten anzufechten – auch aus taktischen Gründen, um das Verfahren in die Länge zu ziehen. Ein weiterer Trick: Oft werden Termine vor Gericht oder an der Baustelle kurzfristig abgesagt. Einen Ausweichtermin gibt es meist erst Wochen später.
Eigenes Gutachten kann Verfahren beschleunigen
Um das Verfahren zu beschleunigen, sollten Bauherren auf ein sogenanntes selbständiges Beweisverfahren verzichten, empfehlen Baurichter Sebastian Brommann und Kay Poulsen vom Verband Privater Bauherren. Besser sei es, selbst einen vereidigten Sachverständigen mit der Ermittlung der Schadenshöhe zu beauftragen und dann so schnell wie möglich eine Schadenersatzklage einzureichen.
Tipps gegen Baupfusch
- Referenzkunden: Achten Sie bei der Auswahl des Bauunternehmens auf Qualität. Lassen Sie sich Referenzkunden nennen und fragen diese nach ihren Erfahrungen mit dem Bauunternehmer.
- Zertifizierung: Bauunternehmen, die nach der Norm DIN ISO 9001 zertifiziert wurden, erfüllen klar definierte Anforderungen. Die Zertifizierung bietet zumindest eine gewisse Sicherheit. Beauftragen Sie Baufirmen, die schon viele Jahre am Markt sind.
- Baumängel erkennen: Bauherren sollten einen unabhängigen Architekten oder Bausachverständigen engagieren, der jeden Bauabschnitt abnimmt und Mängel sofort reklamiert. Eine professionelle Baubegleitung kostet rund ein Prozent der Bausumme. Eine Investition, die sich lohnt, wenn Mängel erkannt werden, die später nur aufwendig zu beheben sind.
- Details im Vertrag regeln: Um Ärger mit dem Bauunternehmen zu vermeiden, sollten Bauherren bereits im Vertrag alle wichtigen Punkte detailliert festhalten. Klären Sie bis ins letzte Detail, welche Leistungen zu erbringen sind und halten Sie das Ergebnis schriftlich fest, zum Beispiel Anzahl und Größe, Platzierung und Material von Ausstattungsgegenständen. In den Vertrag gehören auch die Baukosten und die Zahlungsweise.
- Salami-Taktik bei der Bezahlung: Empfehlenswert sind Abschlagszahlungen, die nach der erfolgreichen Abnahme eines Bauabschnitts fällig werden. So zahlen Bauherren die Summe in Raten und können Geld zurückbehalten, wenn Mängel auftreten. Sinnvoll sind auch Vertragsstrafen für den Fall, dass der Bauunternehmer nicht rechtzeitig fertig wird. Vor der Unterschrift sollte man einen Bauvertrag unbedingt von einem Fachanwalt überprüfen lassen.
- Baumängel richtig reklamieren: Für Baumängel am Gebäude sieht das Gesetz fünf Jahre Gewährleistung vor. Die Frist beginnt mit dem Tag der Abnahme. Für Einrichtungsgegenstände wie Küchen, die nicht fest eingebaut sind, gilt die übliche gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren.
- Gebäude-Check vor Ablauf der Gewährleistung: Um hohe Kosten für Reparaturen zu vermeiden, sollten Bauherren das Gebäude einige Monate vor Ablauf der Gewährleistung gründlich auf Mängel untersuchen – am besten mit der Unterstützung eines unabhängigen Sachverständigen oder Architekten. So bleibt genügend Zeit, alle Mängel innerhalb der Fünf-Jahres-Frist zu melden.
Neues Baugesetzbuch in Arbeit
Für Baurecht ist das Bundesumweltministerium zuständig. Dort arbeitet eine Expertenkommission an einer Novelle des Baugesetzbuches. Baurichter Sebastian Brommann hofft auf Änderungen, die Baurechtsverfahren beschleunigen. Eine mögliche Lösung: Richter, Sachverständige und Streitparteien besichtigen zuerst die Baustelle, um offene Fragen möglichst sofort zu klären.
Familie XXX hat viel Geld verloren
Solche Änderungen im Baugesetzbuch kommen für Familie XXX aus Kaltenkirchen zu spät. Um weitere zermürbende Jahre vor Gericht zu vermeiden, hat sie sich mit der Haftpflichtversicherung des Architekten auf einen Vergleich geeinigt – und dabei viel Geld verloren.
Der Bauunternehmer ist immer in d. sicheren position :
Falls für ihn Alles schief geht, macht er einfach pleite ……….
Schneller kann man keine Kohle machen !
Der Blöde ist d. Bauherr , also d. “Kleine”, wie immer im Leben ..
Da hilft nur Anerkannte Justiz ! auch bis zur Letzten Konsequenz !
Damit mit man auf Augenhöhe agiert !
Eine andere Sprache versteht der Bauträger nicht.
Falls Sie bauen wollen, bitte stets folgenden Dreiklang beherzigen:Lässt der Bau-Unternehmer ein baubegleitendes Controlling zu? Würde er über einen neutralen Treuhänder abwickeln? Was sagt er Ihnen zum Thema Bauforderungssicherungsgesetz?Das alles verhindert zwar keine Mängel, sichert jedoch im Regelfall die Fertigstellung.Dazu noch eine freie Meinung !!
Baupfusch ist bei uns in den neuen Bundesländern auch seit der Wende die Regel ,dies gabs in 40 Jahren DDR in so einer grossen Häufigkeit wie jetze in Ost wie West, bei uns nie! Erst zuletzt musste die Eröffnung des neuen Landratsamtes von Annaberg -Buchholz mehrmals verschoben werden wegen Baupfuch und falscher Berechnung der Baukosten.Und auch bei Ausbessern bzw.neuem Strassenbau ,vergeht kaum ein Jahr wo ganz viel Baupfusch begangen wird.Und da haben die Chinesen mal voriges Jahr gesagt ,Deutschand ist ein land sehr guter Qualität egal bei was oder wo.Meine Güte da möchte ich niemals nach China fliegen, da würde mir ja gleich beim ersten gang durch einer Wohnstrasse alle Ziegeln bzw.Beton gleich auf dem Kopf fallen.!