Elektrisch betriebene Pforten, Tore und Türen sind Maschinen.
Elektrisch betriebene Pforten, Tore und Türen sind Maschinen.
Anforderungen, Sicherheit und Haftung
Elektrisch betriebene Pforten, Tore und Türen sind aus der modernen Bau- und Haustechnik nicht mehr wegzudenken. Sie bieten Komfort, erhöhen die Sicherheit und tragen zur Automatisierung bei. Gleichzeitig bergen sie Risiken, wenn sie nicht den rechtlichen und technischen Anforderungen entsprechen oder unsachgemäß installiert und betrieben werden. Die rechtliche Einstufung solcher Systeme, die Anforderungen an ihre Bedienungsanleitung sowie die Verantwortung von Herstellern und Betreibern werfen häufig Fragen auf – insbesondere im Kontext von Unfällen mit Personenschäden. Dieser Artikel beleuchtet die wesentlichen Aspekte und liefert einen Überblick über die zentralen Normen und Pflichten.
Warum gelten elektrisch betriebene Pforten, Tore und Türen als Maschinen?
Elektrisch betriebene Pforten, Tore und Türen fallen unter die EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, da sie technisch als Maschinen definiert sind. Sie verfügen über elektrische Antriebe, bewegliche Teile und erfüllen eine spezifische Funktion – etwa das Öffnen und Schließen von Durchgängen. Damit bergen sie potenzielle Gefahren wie Quetsch-, Stoß- oder Einklemmsituationen, die durch Sicherheitsvorkehrungen minimiert werden müssen. Beispiele sind einflügelige oder zweiflügelige Pforten, Schiebetore sowie automatische Drehtüren und Schiebetüren, die oft in privaten und gewerblichen Gebäuden installiert werden.
Die rechtliche Einstufung als Maschine bedeutet, dass der Hersteller verpflichtet ist, die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der Maschinenrichtlinie zu erfüllen. Dies umfasst die Konstruktion, Produktion und Dokumentation der gesamten Anlage, einschließlich aller verbauten Komponenten wie Motoren, Steuerungseinheiten und Sensoren.
Anforderungen an Bedienungsanleitungen und Sicherheitsstandards
Eine der zentralen Verpflichtungen für Hersteller ist die Bereitstellung einer vollständigen Bedienungsanleitung für die gesamte Anlage – nicht nur für einzelne Komponenten. Diese Anleitung muss verständlich und zielgruppengerecht gestaltet sein. Im privaten Bereich liegt der Fokus auf der Bedienbarkeit durch Laien, während im gewerblichen Bereich häufig Fachpersonal angesprochen wird. Inhalte wie Montageanleitungen, Hinweise zum Betrieb, Wartungsvorgaben sowie Sicherheitsvorkehrungen müssen für den privaten und für den gewerblichen Bereich klar beschrieben sein.
Besonders wichtig ist die Dokumentation von Maßnahmen, die das Risiko von Unfällen minimieren, etwa die Integration von Lichtschranken, Not-Aus-Schaltern und Einklemmschutzsystemen von Haupt- und Nebenschließkanten.
Für gewerbliche Anlagen gelten strengere Anforderungen. Sie unterliegen oft zusätzlichen Normen wie der DIN EN 16005, die spezifisch für automatische Türanlagen entwickelt wurden. Diese Norm definiert Sicherheitsanforderungen für den Publikumsverkehr, etwa in Einkaufszentren oder Bürogebäuden. Neben den baurechtlichen Vorschriften sind hier auch die berufsgenossenschaftlichen Regelungen zu beachten, die regelmäßige Prüfungen durch Sachkundige vorschreiben.
Private und gewerbliche Nutzung: Unterschiedliche Anforderungen
Die Unterscheidung zwischen privater und gewerblicher Nutzung spielt eine wichtige Rolle bei der Bewertung der Anforderungen. Im privaten Bereich sind die Vorschriften zwar etwas weniger streng, doch grundlegende Sicherheitsstandards müssen erfüllt werden. Hersteller müssen sicherstellen, dass auch Laien die Anlagen sicher bedienen können. Gleichzeitig tragen Betreiber – also die Eigentümer der Anlagen – die Verantwortung, diese regelmäßig zu warten und in einem sicheren Zustand zu halten.
Im gewerblichen Bereich sind die Anforderungen höher, da Anlagen hier oft intensiver genutzt werden und für eine größere Personengruppe zugänglich sind. Die Risikobewertung muss umfassender ausfallen, und zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen sind erforderlich. Die Verantwortung erstreckt sich nicht nur auf die korrekte Installation, sondern auch auf die regelmäßige Wartung und Überprüfung der Funktionalität durch qualifiziertes Fachpersonal. Fehler oder Vernachlässigungen können hier besonders schwerwiegende Folgen haben.
Haftung bei Personenschäden: Kriterien und Verantwortlichkeiten
Unfälle mit Personenschäden werfen die Frage nach der Haftung auf. Dabei wird in der Regel zwischen der Verantwortlichkeit des Herstellers und der des Betreibers unterschieden. Der Hersteller ist haftbar, wenn die Anlage aufgrund von Design-, Produktions- oder Instruktionsfehlern unsicher war. Dazu zählen etwa fehlende Sicherheitsvorrichtungen oder unzureichende Bedienungsanleitungen. Betreiber hingegen können zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie ihre Wartungs- und Sorgfaltspflichten vernachlässigt haben. Wird etwa ein offensichtlicher Defekt nicht behoben oder werden Änderungen vorgenommen, die die Sicherheit beeinträchtigen, können Schadensersatzforderungen gestellt werden.
Besonderes Augenmerk wird auf die Einhaltung der geltenden Normen gelegt. Für automatische Türen und Tore sind dies unter anderem die DIN EN 16005, die DIN EN 12453 für kraftbetätigte Tore sowie die DIN EN 60335 für elektrische Geräte. Sie definieren die technischen Mindestanforderungen, die bei der Konstruktion und Installation solcher Anlagen berücksichtigt werden müssen. Verstöße gegen diese Standards können schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben.
Im privaten Bereich spielt zusätzlich die Frage des Mitverschuldens eine Rolle. Nutzer, die sich grob fahrlässig oder unsachgemäß verhalten, können unter Umständen selbst für den Unfall mitverantwortlich sein. Ein Beispiel wäre das absichtliche Blockieren von Schiebetüren, was die Sensorik außer Kraft setzt und das Risiko von Verletzungen erhöht.
Zusammenfassend: Sicherheit und Haftung in der Praxis
Elektrisch betriebene Pforten, Tore und Türen sind hochkomplexe Maschinen, deren Sicherheit und Funktionalität von der Einhaltung technischer und rechtlicher Standards abhängen. Hersteller müssen durch sorgfältige Konstruktion, Risikobewertung und Dokumentation sicherstellen, dass die Anlagen den geltenden Vorschriften entsprechen. Gleichzeitig tragen Betreiber die Verantwortung, diese regelmäßig zu warten und sicher zu betreiben.
Der Unterschied zwischen privater und gewerblicher Nutzung zeigt sich in den Anforderungen an die Sicherheit. Im gewerblichen Bereich gelten strengere Vorschriften und Prüfpflichten, während im privaten Bereich der Fokus auf der sicheren Nutzung durch Laien liegt. Dennoch müssen auch hier grundlegende Sicherheitsstandards erfüllt werden.
Die Kombination aus Produktsicherheitsgesetz, Maschinenrichtlinie und branchenspezifischen Normen wie der EN 16005 bietet eine klare Grundlage, um sowohl die Sicherheit zu gewährleisten als auch die Haftung im Schadensfall zu regeln. Hersteller und Betreiber sollten daher stets auf die Einhaltung dieser Vorgaben achten, um Unfälle und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Literatur und Normen
- DIN EN 16005: Sicherheit bei automatischen Türsystemen.
- DIN EN 12453: Sicherheitsanforderungen für kraftbetätigte Tore.
- DIN 18650: Automatische Türsysteme.
- DIN EN 60335: Sicherheit elektrischer Geräte.
- EU-Maschinenrichtlinie (2006/42/EG).
- Produktsicherheitsgesetz (ProdSG).
Empfohlene Fachliteratur:
- Müller, E.: Maschinenrichtlinie – Kommentar und Praxishandbuch.
- Schmitt, P.: Produktsicherheitsgesetz – Handbuch für Hersteller und Betreiber.
- Ruhland, F.: Sicherheit von kraftbetätigten Türen und Toren.
Dieser Artikel gibt einen fundierten Überblick über die wesentlichen Aspekte von elektrisch betriebenen Pforten, Toren und Türen und bietet praxisnahe Einblicke in Sicherheit und Haftung.
Karsten Abel 11.2024